Schulvereinbarung – “Max et Mores”
Schulvereinbarung
Unser gemeinsames Ziel ist die bestmögliche Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler. Deshalb stimmen wir folgender Vereinbarung zu:
I. Grundsätze für den Umgang miteinander
« Max et Mores »
Grundsatz: Wir behandeln einander stets so, wie wir selbst behandelt werden wollen. Deshalb gilt für uns alle:
Wir begegnen einander mit Respekt. Dabei achten wir die Würde und die einzigartige Persönlichkeit des anderen.
- Bereitschaft zum Zuhören und Offenheit sollen unsere Gespräche und Diskussionen leiten.
- Konflikte versuchen wir konstruktiv zu lösen; dabei lehnen wir verbale und körperliche Gewalt ab.
- Kritik äußern wir in einer Weise, die zur Entwicklung ermutigt und helfen kann.
- Auf herabwürdigende und beleidigende Äußerungen verzichten wir.
- Die allgemeinen Regeln der Höflichkeit gelten an unserer Schule als selbstverständlich.
- Wir übernehmen Verantwortung für uns und unsere Gemeinschaft.
II.Aufgaben der Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler und Eltern
1. Lehrerinnen und Lehrer
- Wir bereiten unseren Unterricht sorgfältig vor und führen ihn fachlich und methodisch qualifiziert durch.
- Wir stehen Schülerinnen und Schülern auch als Berater und Erzieher zur Verfügung.
- Wir beobachten und fördern den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler und führen sie zu einer zunehmend selbständigen Arbeitshaltung.
2. Schülerinnen und Schüler
- Wir nützen das Bildungsangebot unserer Schule, um unser Wissen und Können beständig zu mehren.
- Voraussetzung dafür ist, dass wir gut vorbereitet und pünktlich zum Unterricht erscheinen, die nötigen Arbeitsmittel bereit halten und aktiv am Unterricht teilnehmen..
- Wir streben eine zunehmend selbständige und verantwortliche Lernhaltung an.
3. Eltern
- Wir geben unserem Sohn/unserer Tochter Rückhalt und Unterstützung.
- Wir halten Kontakt zu den Lehrkräften.
- Wir sorgen dafür, dass unser Sohn/unsere Tochter die häusliche Vorbereitung gewissenhaft erledigt, über das notwendige Arbeitsmaterial sowie über angemessene Arbeitszeit verfügt und regelmäßig und pünktlich zum Unterricht erscheint.
Alle drei Gruppen erkennen an:
- Die aktive Beteiligung am Schulleben, auch über den Unterricht hinaus, ist zur Förderung der Schulgemeinschaft wichtig und wünschenswert.
- Sauberkeit und Ordnung in den Klassenzimmern und auf dem gesamten Schulgelände sowie die pflegliche Behandlung von Einrichtung und Unterrichtsmittel sind selbstverständlich.
III. Verfahren bei Konflikten
Unbeschadet der Bestimmungen von BayEUG und GSO gilt folgende Regelung:
- Im Fall eines Konfliktes sollen als Erstes Gespräche zwischen den unmittelbar Beteiligten stattfinden.
- Wenn keine Einigung erreicht werden kann, soll die Vermittlung einer durch die Schulordnung autorisierten Person in Anspruch genommen werden. Dafür stehen grundsätzlich die Klassen- und Schülersprecher, die Klassenleiter, Verbindungslehrer, Stufenbetreuer sowie der Beratungslehrer zur Verfügung.
- In Ausnahmefällen kann auch eine sonstige von den Konfliktparteien akzeptierte Vertrauensperson als Mediator hinzugezogen werden.
- Erst wenn diese Versuche erfolglos geblieben sind, wird die Schulleitung eingeschaltet.
Diese Schulvereinbarung tritt auf Grund des Beschlusses des Schulforums vom 6. Mai 2004 in Kraft.
Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und Eltern sind aufgefordert, zur Verwirklichung dieser Schulvereinbarung beizutragen.